Ziele
Verwirklichung der in nationalen und
überstaatlichen Gesetzen verankerten Rechte
für Kinder und Jugendliche, insbesondere
auf körperliche, seelische und geistige
Unversehrtheit.
Die Prävention vor gewaltsamen Eingriffen
in diese Rechte.
Nachsorge nach gewaltsamer
oder anderer schwerwiegender Beeinträchtigung
dieser Rechte.
Die Verwirklichung einer kinderfreundlichen
Gesellschaft, d.h. u.a. Sensibilisierung
der Menschen mit dem Ziel, ein Umdenken
zugunsten der Belange der Kinder zu bewirken,
weil die Belange im Alttag oft übersehen
werden und erst nur vorübergehend in den
Vordergrund treten, wenn etwas passiert ist.
Das Wirken gegen den sexuellen Missbrauch
von Kindern und gegen Kinderpornografie.