Satzung
Alexandra-Sophia-Stiftung e.V.
AlSo
Präambel
Am 5. Oktober 2000 wurde Alexandra-Sophia Noack, ein 6 1/2jähriges Mädchen, in Filderstadt-Bonlanden auf dem ehemaligen Sai(=See – früher Seegelände) entführt.
Sie wurde Opfer eines Sexualverbrechens. Bis zur Aufklärung der Tat, Alexandra wurde am 14. Januar 2001 gefunden, haben viele Bürger an der Finanzierung der (zur Ergreifung des Täters) ausgelobten
Belohnung mitgewirkt. Diese Belohnung wurde nicht in vollem Umfang an Hinweisgeber ausgezahlt und steht nun als Vermögensposten dem Verein zur Verfügung. Der Verein, der auf Initiative der Eltern von
Alexandra-Sophia Noack gegründet wird, versteht sich nicht als Konkurrenz zu bereits etablierten Institutionen und Elterninitiativen, Verbänden, Vereinen, sondern als weiters Bindeglied und Ergänzung
zum bestehenden „Angebot“ und als Anstoß für ein entstehendes Netzwerk solcher Initiativen und Organisationen.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Alexandra-Sophia Stiftung e.V.. Die Kurzform lautet AlSo unter Verwendung der jeweils ersten beiden Buchstaben von Alexandra-Sophia.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Sitz des Vereins ist Filderstadt.
Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Zweck
a. Beschreibung des Zwecks / der Ziele
Der Verein setzt sich für
die Verwirklichung der in Gesetzen und überstaatlichen Rechten verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche, insbesondere auf körperliche, seelische und geistige
Unversehrtheit,
die Prävention vor gewaltsamen Eingriffen anderer in diese Rechte,
Nachsorge nach gewaltsamen oder anderer schwerwiegender Beeinträchtigung dieser Rechte,
die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, d.h. u.a. Sensibilisierung der Menschen mit dem Ziel, ein Umdenken zugunsten der Belange der Kinder zu bewirken (weil die Belange im
Alltag oft übersehen werden und erst in den Vordergrund treten, wenn etwas passiert ist),
den Schutz der Kinder gegen jegliche Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung,
das Wirken gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornographie.
Seite 1 vom Entwurf von 19.07.2001