§ 7 Organe


Die Organe des Vereins sind:


-    die Mitgliederversammlung


-    der Vorstand


-    der Beirat


Von den Beschlüssen der Organe ist innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorstand oder gewählten Sitzungsleiter und 1 weitern Teilnehmer/Teilnehmerin, zu unterzeichnen ist. Die Protokolle der Mitgliederversammlung werden auf Verlangen zugesandt (per Post gegen Erstattung der Porto- und Kopiekosten). Protokolle gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach der Mitgliederversammlung schriftlich Korrekturen beantragt wurden.

§ 8 Mitgliederversammlung


Der Mitgliederversammlung unterliegt insbesondere:


-    die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie deren Entlastung


-    die Wahl des Beirates, der Kassenprüferinnen/Kassenprüfer und deren

     Stellvertreterinnen/Stellvertreter


-    die Entgegennahme des Jahresberichts


-    die Entgegennahme des Kassenprüfungsberichts


-    die Beschlussfassung über die Höhe des Jahresbeitrages


-    die Genehmigung des vom Beirat aufgestellten Haushaltsplans


-    die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Änderung der Rechtsform und 

     Verschmelzung des Vereins, sofern mehr als ein Viertel der Mitglieder gegen eine 

     diesbezüglichen Beiratsbeschluss beim Vorstand binnen fünf Wochen seit Beschlusß-

     fassung Widerspruch eingelegt hat.

          
-    die Beschlussfassung über die Erweiterung des Tätigkeitsgebiets über Filderstadt (siehe 

     „Begleitdienst“)   bzw. Baden-Württemberg hinaus.


-    die Ernennung von Ehrenmitgliedern


-    die Beschlussfassung über Anträge stimmberechtigter Mitglieder.
Seite 5/8 zum Entwurf von 19.07.2011