§ 7 Organe
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Beirat
Von den Beschlüssen der Organe ist innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorstand oder gewählten Sitzungsleiter und 1 weitern Teilnehmer/Teilnehmerin, zu
unterzeichnen ist. Die Protokolle der Mitgliederversammlung werden auf Verlangen zugesandt (per Post gegen Erstattung der Porto- und Kopiekosten). Protokolle gelten als genehmigt, wenn nicht
innerhalb von drei Monaten nach der Mitgliederversammlung schriftlich Korrekturen beantragt wurden.
§ 8 Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung unterliegt insbesondere:
- die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie deren Entlastung
- die Wahl des Beirates, der Kassenprüferinnen/Kassenprüfer und deren
Stellvertreterinnen/Stellvertreter
- die Entgegennahme des Jahresberichts
- die Entgegennahme des Kassenprüfungsberichts
- die Beschlussfassung über die Höhe des Jahresbeitrages
- die Genehmigung des vom Beirat aufgestellten Haushaltsplans
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Änderung der Rechtsform und
Verschmelzung des Vereins, sofern mehr als ein Viertel der Mitglieder gegen eine
diesbezüglichen Beiratsbeschluss beim Vorstand binnen fünf Wochen seit Beschlusß-
fassung Widerspruch eingelegt hat.
- die Beschlussfassung über die Erweiterung des Tätigkeitsgebiets über Filderstadt (siehe
„Begleitdienst“) bzw. Baden-Württemberg hinaus.
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern
- die Beschlussfassung über Anträge stimmberechtigter Mitglieder.
Seite 5/8 zum Entwurf von 19.07.2011