b.    Beschreibung der Methode zur Erlangung der Ziele (kein abschließender Katalog)

Der Verein will diese Ziele erreichen, in dem er insbesondere – vorerst in Baden-Württemberg

 

einen zentralen Mahn- und Gedenkstein am Ort der Entführung von Alexandra-Sophia aufstellt oder daran mitwirkt, unterhält und pflegt und sich für eine Umbenennung des ehem. Festgeländes („Sai“) in Bonlanden einsetzt (z.B. „Alexandra-Sophia Platz“),


Initiativen fördert zur Aufstellung von Mahn- und Gedenksteinen an geeigneter Stelle d.h. etwa an Orten konkreter Übergriffe auf Kinder oder an der Aufstellung anderweitig mitwirkt und / oder sich für eine Umbenennung der Tatorte einsetzt, etwa wie im Fall von Alexandra-Sophia,


die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch seine Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst, in allen Medien, insbesondere im Fernsehen (dort nur in renommierten Sendungen),


durch Aufklärung in Kindereinrichtungen und Schulen, der Kinder und Eltern über sexuelle Gewalt an Kindern und wie sie sich davor schützen können,


Politik und Verwaltung zu kinderfreundlichen Entscheidungen angeregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät,


sich für eine restriktivere Strafgesetzgebung einsetzt, insbesondere bezüglich der medialen Verbreitung von Bildern und Texten in jedweder technischen Form, die der vorgenannten Zielsetzung auf Unversehrtheit von Kindern entgegensteht,


Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergreift oder veranlasst,


die Zusammenarbeit mit anderen vergleichbaren Organisationen fördert und anstrebt,


Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt,


die psychosoziale Nachsorge betroffener Kinder und deren Familien fördert, durch Einzelfallhilfe nach gewaltsamen Eingriffen; nämlich Mithilfe der Vermittlung von Kontaktadressen für geeignete Maßnahmen (Therapie usw.), im zinslosen Darlehen zur Finanzierung von Kosten, die später von Kostenträgern ausgeglichen werden (z.B. Therapiekosten, Kuren, usw.),


die Sicherung des Weges von Kindern zur Schule, Kindergarten, Hort, etwa durch kostenlose Vermittlung eines Begleitdienstes in Filderstadt, der ausschließlich Vertragsbeziehungen mit den Eltern unterhält ohne dass „AlSo“ mit den Eltern in Vertragsbeziehungen tritt (Haftungsausschluss).


Mittel für die Verwirklichung der Vereinszwecke und die Förderung besonderer Aktivitäten einwirkt, auch durch Gewinnung eines (oder mehrerer) „Schirmherren“.


Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Auf Leistungen des Vereins besteht und entsteht keine Haftung des Vereins gegenüber Begünstigten und kein Rechtsanspruch von Begünstigten gegen den Verein, auch wenn eine Beschlussfassung zugunsten einer Maßnahme gegenüber Begünstigten getroffen sein sollte. Dies wird in gesonderten Vereinbarungen anlässlich der Maßnahmen mit Begünstigten im Einzelnen vertraglich im rechtlich zulässigen Rahmen geregelt.


Seite 2/8 zum Entwurf vom 19.07.2001